
Es ist kein offizielles politisches Amt.
Trotzdem haben alle großen Parteien einen Spitzenkandidaten oder eine Spitzenkandidatin für die Landtagswahl gewählt.
Was ein Spitzenkandidat bei einer Landtagswahl ist, wird in der baden-württembergischen Landesverfassung nicht erwähnt.
Es gibt deshalb auch keine formalen Regelungen, wie sie bestimmt werden und welche Voraussetzung ein Spitzenkandidat erfüllen muss.
Der Vorteil eines Spitzenkandidaten: Er oder sie gibt der Partei im Wahlkampf ein Gesicht.
Der SWR stellt die Spitzenkandidaten der Landtagswahl im Überblick vor – hier klicken.
(Quelle: SWR)